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Schulrat

Leitsatz und Grundlagen

Jede Schule hat ihren eigenen Schulrat. Dieser ist mit fünf bis sieben Personen aus der Politik und der Gesellschaft besetzt und hat die Aufgabe, die Schule zu begleiten und zu beraten. Im Schulrat ist auch ein Mitglied der Schulleitung und des Lehrerkollegiums vertreten.

 Aufgaben der Schulräte

  • Der Schulrat kann von jeder betroffenen Person zur Vermittlung bei einem die Schule betreffenden Problem angefragt werden, wenn im direkten Schulumfeld keine Klärung gefunden werden konnte. Er versucht, eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden. Gelingt keine Einigung, gibt er eine Lösungsempfehlung zu Händen der Schulleitung ab.
  • Die Präsidentin oder der Präsident und die schulexternen Mitglieder des Schulrats haben zusätzlich die folgenden Aufgaben und Befugnisse: Sie besuchen regelmässig die Schule, insbesondere den Unterricht, die Elternabende und die Schulanlässeund verschaffen sich dadurch einen Einblick in die Arbeit der Schule.
  • Rückmeldungen zu ihren Eindrücken richten sie an die Lehrperson und die Schulleitung.
  • Sie können Anträge an die Schulleitung oder die Leitung der Gemeindeschulen stellen.
  • Sie können Schulthemen von allgemeinem Interesse bei den zuständigen Stellen zur Sprache bringen.
  • Sie verfassen zu Händen des Gemeinderats der Standortgemeinde ährlich einen gemeinsamen kurzen schriftlichen Bericht über ihre Arbeit.
  • Der Schulrat beschliesst über die Art und Weise der Berichterstattung.
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