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Informationen von A - Z

Die wichtigsten Punkte zum Schulstandort Erlensträsschen kurz zusammengefasst:

Abmelden bei Krankheit

Kindergarten

Bitte melden Sie ihr Kind bis spätestens am Morgen um 08.15 Uhr über «Klapp» ab.
Wenn Ihr Kind bis 8.30 Uhr nicht im Kindergarten ankommt und von Ihnen keine Abmeldung vorliegt, wird sich die Lehrperson bei Ihnen melden.

Primarschule

Melden Sie Ihr Kind bei unvorhergesehenen Absenzen bis spätestens 07.45 Uhr über «Klapp» ab oder zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr im Schulsekretariat unter der Telefonnummer +41 61 208 60 12.
Wenn Ihr Kind nicht in die Schule kommt und wir auch keine Abmeldung erhalten haben, werden wir Sie anrufen. 

Tagesstruktur

Geht Ihr Kind in die Tagesstruktur, wird Ihr Kind bei der Abmeldung über «Klapp» automatisch auch in der Tagesstruktur abgemeldet.

Adressänderung

Wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Klassenlehrperson. Sie gibt Ihnen ein Adressänderungs-Formular zum Ausfüllen oder Sie drucken es selbst aus und übergeben es der Klassenlehrperson. Sie wird es dann an die zuständige Stelle weiterleiten.

Dabei gilt zu beachten, dass es zwei verschiedene Adressänderungsformulare gibt. 

Umzug innerhalb Riehen/Bettingen: Adressänderungs-Formular
Wegzug aus Riehen/Bettingen: Adressänderungs-Formular - WICHTIG: Die Mutationsmeldung muss nicht von der Lehrperson ausgefüllt werden.

Arztbesuch

Grundsätzlich sollten Arzt- und Zahnarztbesuche ausserhalb der Schulzeit wahrgenommen werden. Vorhersehbare Arztbesuche, die nicht ausserhalb der Schulzeit stattfinden können, müssen vorgängig der Lehrperson angekündigt werden.

Aufgaben der Eltern

Zu den Aufgaben der Eltern gehört, dass

  • sie Interesse zeigen für ihr Kind in der Schule
  • sie die schulischen Bedürfnisse ihrer Kinder wahrnehmen und ihnen zu Hause ein geeignetes Lernumfeld zur Verfügung stellen
  • sie pünktlich zu vereinbarten Terminen erscheinen
  • sie sich an vereinbarte Abmachungen halten
  • sie sich bei Fragen, Anliegen und Problemen, welche die Klasse, den Unterricht der Klassenlehrperson oder denjenigen einer Kollegin / eines Kollegen betreffen, direkt an die betreffende Lehrperson wenden. Wir bitten Sie, dass Sie sich dabei an den Instanzenweg halten.

Aufgaben der Lehrpersonen

Zu den Aufgaben der Lehrperson gehört, dass

  • sie mit dem Kind die Ziele gemäss dem Lehrplan erreicht, resp. das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend fördert
  • sie mit den Eltern gemeinsam ein Ziel verfolgt, als Fachperson Vorschläge zum Erreichen dieses Zieles anbietet und klare Abmachungen für die gemeinsame Weiterarbeit trifft
  • sie stets das Kind und dessen Förderung in den Vordergrund stellt
  • sie bei Unklarheiten bei den Eltern nachfragt
  • sie das Gespräch klar und zielgerichtet plant und durchführt.

Dispensation

Bei Schüler/innen, die den (Sport-)unterricht länger als drei Wochen nicht besuchen können, muss der Privatarzt/die Privatärztin einen Antrag an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einreichen. Zudem bitten wir die Eltern, die Klassenlehrperson über die Dispensation/Krankheit in Kenntnis zu setzen.

Dolmetscher

Damit Eltern, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, an Elternabenden oder bei Elterngesprächen folgen können, organisieren wir, sofern verfügbar, gerne DolmetscherInnen.

Bitte wenden Sie sich dafür an die Lehrperson oder an die Schulleitung.

Elternabende

Zu Beginn des Schuljahres werden Sie von Klassenlehrperson zu einem Elternabend eingeladen, an welchem Sie wichtige Informationen erhalten. Während dem Schuljahr können zusätzlich auch thematische Elternanlässe stattfinden.

Die Elternabende sind obligatorisch.

Familienurlaub / Urlaubsgesuch

Als Familienurlaub gilt Urlaub der Kinder mit den Eltern, bzw. den Erziehungsberechtigten (Ferienverlängerung, Urlaub während der Schulzeit). Der Familienurlaub kann einzeln oder am Stück bezogen werden. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf den Schulbetrieb und beziehen Sie den Familienurlaub nicht gesamthaft am Ende der Schulzeit Ihres Kindes.

Familienurlaube müssen spätestens 14 Tage vor dem Bezug der Klassenlehrperson angemeldet und mit Unterschrift auf einem Kontrollblatt in der Schule, resp. dem Kindergarten bestätigt werden.

Anzahl Tage für Familienurlaub sind im Kindergarten und der Primarschule unterschiedlich:

Kindergarten
Pro Kindergartenjahr können fünf Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zehn Tage im gleichen Jahr zu beziehen.

Primarschule
Pro Schuljahr können zwei Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zwölf Tage im gleichen Jahr zu beziehen.

Zusätzliche Urlaubsgesuche aufgrund von ausserordentlichen Familienereignissen, Arztbesuchen, Feiern religiöser Gemeinschaften, Wohnungswechsel, Anlässe von Vereinen, etc. stellen Sie bitte mindestens 14 Tage im Voraus ein Urlaubsgesuch. Das entsprechende Formular können Sie auch über die Klassenlehrperson Ihres Kindes oder das Sekretariat beziehen. Über die Gewährung entscheidet die Schulleitung.

Bitte legen Sie Arzt- und Zahnarztbesuche wenn möglich in die Freizeit.

Urlaubsgesuch

Fragen, Anregungen und Konflikte

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass der Kontakt zwischen Eltern, Lehrpersonen und Behörden offen, ehrlich, direkt und respektvoll ist.
Ihre Ansprechperson ist in erster Linie die zuständige Lehr- oder Fachperson. Bitte nehmen Sie, bei Fragen, Anregungen und Problemen direkt mit ihr Kontakt auf.

Falls das Gespräch zu keiner Klärung oder Einigung führt, kann die Schulleitung beigezogen werden.

Förder- und Unterstützungsangebote

Neben der regulären Förderung im Unterricht, bietet die Primarstufe Erlensträsschen folgende Förderangebote an:

  • Schulische Heilpädagogik
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Logopädie
  • Psychomotorik
  • Begabungsförderung
  • Begabtenförderung
  • Hausaufgabenhilfe

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Fachstelle Förderung und Integration.

Fundgegenstände

Schreiben Sie Jacken, Turnsachen und Znüniboxen bitte mit dem Namen Ihres Kindes an. 

In der Glasvitrine im Altbau im 1. Untergeschoss sammeln wir verlorene Gegenstände, wie Kleider, Schuhe, Turn- und Badesachen, Znüniboxen etc.
Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, Verlorenes auch dort zu suchen.

Ende Schuljahr schreiben wir die Fundgegenstände aus. Was übrig bleibt, wird anschliessend einer gemeinnützigen Institution übergeben.

Wertsachen wie Brillen, Schlüssel, Uhren etc. werden während einem Jahr im Sekretariat aufbewahrt.


Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen - Porträt

Porträt der Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen:

Schuljahr 2023/2024

Gsund's Znüni

Eine gesunde Ernährung ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Kinder gestärkt durch den Tag gehen können. Deshalb bitten wir Sie, Ihrem Kind ein zuckerfreies und fettarmes Znüni und ein zuckerfreies Getränk mitzugeben. Abfall kann vermieden werden, wenn Sie Ihrem Kind eine wieder verwendbare Znünibox und Flasche mitgeben. 

"Aktion "Znünibox"
Flyer "Mein gesundes Znüni"

Handy & Co.

Auf dem Schulareal sind Handys und andere elektronischen Medien zu allen Zeiten weder seh- noch hörbar. Auch Erwachsene bitten wir um zurückhaltenden Gebrauch.

Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur, kurz HSK, vermittelt Ihrem Kind die Sprache und Kultur des Heimatlandes. HSK-Unterricht gibt es im Kanton Basel-Stadt in 35 Sprachen. Der Unterricht findet einmal pro Woche ausserhalb der regulären Unterrichtszeit in öffentlichen Schulen statt. Im HSK-Unterricht werden Kinder aus verschiedenen Schulen, aber der gleichen Schulstufe, zusammen unterrichtet. Der HSK-Unterricht wird von den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Organisationen wie Elternvereinen angeboten und finanziert. Die Eltern zahlen meistens einen Beitrag. Sie erhalten von der Klassenlehrperson die Anmeldeunterlagen für die HSK-Kurse. 

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der Volksschule Basel-Stadt

Hochdeutsch im Kindergarten

Im Kindergarten wird der Dialekt gepflegt. Die Kinder sollen aber auch erste Erfahrungen mit Hochdeutsch (Standardsprache) sammeln können. Dialekt und Hochdeutsch werden gleichwertig angewandt. Wie diese Vorgabe in Ihrem Kindergarten konkret umgesetzt wird, wird Ihnen die Lehrperson am Elternabend mitteilen.

Merkblätter und Richtlinien zu ansteckenden Krankheiten

Damit Sie sich rasch und korrekt über spezielle Erkrankungen oder Gefahren informieren können, hat der Medizinischen Diensten Basel-Stadt eine Liste von Merkblättern erstellt.

Merkblätter

Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der Kita bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall

Kopfläuse

Jeder kann Kopfläuse bekommen, in den Schulen treten diese immer wieder auf. Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun! 

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt, in seltenen Fällen auch durch ausgetauschte Kopfbedeckung, Haarkämme oder andere persönliche Gegenstände.

Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, sollte die Klassenlehrperson sofort informiert werden. 

Wir werden dann entsprechende Merkblätter verteilen. Anschliessend sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes in den nächsten Tagen regelmässig. 

Je früher ein Befall mit Läusen entdeckt und behandelt wird, desto einfacher ist er wieder in den Griff zu bekommen.

'Kopfläuse - weg damit!'
Behandlung von Kopfläusen

Mittagstisch

Benötigen Sie ausschliesslich Mittagsbetreuung für Ihr Kind?

Der Mittagstisch Riehen bietet an vier Standorten Mittagsbetreuung mit gemeinsamem Essen an.

Weitere Informationen am Dienstag von 08.30 Uhr – 11.30 Uhr
unter Tel.: +41 77 427 18 92.
www.mittagstisch-riehen.ch

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit attestierten Lernstörungen (z.B. Legasthenie oder Dyskalkulie), Sprachstörungen (z.B. Störung des Redeflusses) oder Behinderungen (z.B. Sehbehinderung) unterliegen grundsätzlich den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Massstäben der Leistungserhebung und -bewertung. Sie haben aber Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung und auf Nachteilsausgleich. Dies bedeutet, dass im Einzelfall abgeklärt wird, wie eine Schülerin / ein Schüler mit einer solchen Störung oder Behinderung bewertet wird, so dass daraus keine Nachteile für die schulische Entwicklung resultieren.

Als Eltern eines betroffenen Kindes müssen Sie der Schulleitung mittels eines Attests einer offiziell anerkannten Institution mitteilen, dass bei Ihrem Kind eine Lern-/ Sprachstörung oder Behinderung vorliegt. Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes, wenn Sie dazu Fragen haben. Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen sowie den Lehr- und Fachpersonen besprochen und festgelegt.

Öffnungszeiten

Das Schulhaus Erlensträsschen ist während der Wochentage jeweils von 07.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.

Prävention in der Schule

Bild Legende:

Die Primarschule Erlensträsschen ist offizielles Mitglied des "Schulnetz 21" - schweizerisches Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen - Kantonales Netzwerk Basel-Stadt.

Mit diesem Beitritt verpflichtet sich die Schule, in allen Bereichen Gesundheit zu fördern und Präventionsarbeit zu leisten.
Körperliche und geistige Fitness, emotionale und soziale Gesundheit der Kinder und Lehrpersonen sollen im Unterricht, beim Arbeiten und im Zusammenleben im Erlensträsschen bewusst erlebt, gefördert und berücksichtigt werden.

Präventionsprogramme:

Die aufgeführten Präventionsprogramme sind nicht abschliessend. Bei Bedarf haben wir die Möglichkeit weitere Präventionsprogramme einzuleiten.

Mini Gränze – dini Gränze
Ein Projekt zur Gewaltprävention: „Mini Gränze – dini Gränze“, welches vom Präventionsteam der Kantonspolizei Basel-Stadt gemeinsam mit den Verkehrsinstruktoren und den Schülerinnen und Schülern der 2. Primarklassen an je einem Vormittag zu den Themen Grenzen, Gefühle sowie Konfliktlösung gestalten durchgeführt wird.

Bereits im Primarschulalter zeigen manche Kinder massives Risikoverhalten. Fälle von Mobbing, eindrücklichen Grenzverletzungen und von gewalttätigen Übergriffen können den Schulalltag massiv stören. Das Team der Besonderen Prävention der Kantonspolizei Basel-Stadt bietet Klasseninterventionen (spezifische Prävention) sowie Gewaltpräventionen (universelle Prävention) an und begleitet Lehrpersonen in akuten Problemsituationen. Die Kinder lernen, eigene Grenzen wahrzunehmen und bemerkbar zu machen, fair zu streiten, Gefühle zu benennen, sich schützen und wehren lernen. Ziel ist die Vermittlung positiver Konfliktlösungsstrategien, das Anders sein zu respektieren, Sozialkompetenz zu fördern und Stärkung des Selbstwerts.

Mein Körper gehört mir
Das Projekt „Mein Körper gehört mir“ ist ein interaktives Ausstellungsprojekt der Stiftung Kinderschutz Schweiz zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder – für Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen. Jeweils im Januar können die Drittklässler in der Aula unseres Schulhauses auf spielerische Weise ihre Fähigkeiten stärken, sich gegen Übergriffe zu schützen und ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Förderung eines guten Körperbewusstseins. Die Kinder sollen zwischen guten und schlechten Geheimnissen unterscheiden lernen. So gelingt es ihnen leichter, in bestimmten Situationen Grenzen zu ziehen und „Nein“ zu sagen.

Für eine wirksame Stärkung eines jeden Kindes braucht es aber vor allem auch die Eltern und Erziehungsberechtigte. Damit diese über die Ausstellung informiert sind und wissen, mit welchen Fragen, Informationen und Ideen ihr Kind nach dem Besuch nach Hause kommen könnte, wird an einem Elternabend in unserer Aula dazu näher informiert. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fachstellen werden ebenfalls anwesend sein und wichtige Informationen geben. Am Elternabend besteht selbstverständlich die Gelegenheit, die Ausstellung anzuschauen und Fragen zu stellen.

Schulferien und schulfreie Tage

Eine aktuelle Übersicht der Schulferien und den schulfreien Tagen finden Sie auf der Homepage des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Bitte beachten Sie, dass am Freitag vor den Herbst-, Weihnachts-, Fasnachts- und Sommerferien der Schul- und Tagesstrukturschluss bereits um 16.00 Uhr ist.

Schulhausordnung

Schulareal

Auf dem Schulareal sind Velos, Trottinetts, Skateboards und ähnliche Fahrzeuge nicht erlaubt. Bei einem weiten Schulweg können die Kinder mit einer Bewilligung Velos oder Trottinetts benutzen. Ein entsprechendes Gesuch richten die Eltern an die Schulleitung. Die Fahrzeuge werden während der Schulzeit in die dafür vorgesehenen Velo- und Trottinettständer abgestellt.

Pausen

Die Kinder verbringen die Pausen bei jedem Wetter im Pausenhof. Der Naturpausenhof, die Rutschbahn und zwei Spielkisten bieten vielfältige Anregungen für Pausenspiele. Die Lehrkräfte sind für die Aufsicht während der Pausen besorgt.

Kaugummi

Kaugummis sind weder im Unterricht noch auf dem Pausenhof gestattet.

Schul- und Elternrat

Jede Schule hat ihren eigenen Schul- und Elternrat.

Der Schulrat ist mit fünf bis sieben Personen aus Politik und Gesellschaft besetzt und hat die Aufgabe, die Schule zu begleiten und zu beraten. 

Pro Klasse/Kindergartenjahr wählen die Eltern am ersten Elternabend, zu Beginn des Schuljahrs, jeweils ein bis zwei Elternteile, resp. Erziehungsberechtigte in den Elternrat

Schul- und Kindergartenweg

Der Schul- und Kindergartenweg liegt in der Verantwortung der Eltern, resp. Erziehungsberechtigten.

Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zur Schule sicher kennt. Planen Sie genügend Zeit ein, damit Ihr Kind in Ruhe zur Schule gehen kann. Laufen Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind, weisen Sie es auf Gefahren hin. Und zwar nicht erst am ersten Kindergarten- oder Schultag, sondern vorher und mehrmals. Wählen Sie nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg.
Wenn Ihr Kind dann sicher und selbstständig in die Schule geht, wird sein Selbstbewusstsein gestärkt und es lernt gleichzeitig, sich im Verkehr sicher und korrekt zu verhalten.

Weiter hilfreiche Informationen dazu finden Sie auch auf der Homepage der Beratungsstelle für Unfallverhütung und der Kantonspolizei Basel-Stadt.  

Schulwegplaner (Basler Geoportal)

Schulzahnpflege

Einmal pro Jahr werden die Zähne sowohl der Kinder der Kindergärten, als auch der Primarschule in der Schulzahnpraxis kontrolliert (ohne Röntgenbilder). Dabei werden auch bestehende Füllungen kontrolliert, ein kieferorthopädisches Screening durchgeführt, sowie die altersgemässe Gebissentwicklung beurteilt. Zudem erhalten die Kinder Informationen über eine professionelle Zahnpflege und gesunde Ernährung.

Weitere Informationen

Schulunfallversicherung

Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während den Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen.

Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist. Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe in Riehen oder Bettingen besuchen. Die Versicherung gilt auf dem direkten Schulweg, während des ordentlichen Schulbetriebs, in Lagern, während Exkursionen und Schulreisen sowie während des Besuchs der Tagesstrukturen.
Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

Information zur Schulunfallversicherung des Kantons Basel-Stadt sind auf einem Merkblatt zusammengestellt.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstr. 55 , CH-4051 Basel, Tel.: +41 61 269 81 11

Stellvertretungen

Um auch von unserer Seite her grösstmögliche Regelmässigkeit anbieten zu können, werden erkrankte Lehrpersonen durch eine Stellvertretung ersetzt. Das kann sehr kurzfristig geschehen, sodass wir Sie als Eltern nicht vorzeitig informieren können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Tagesferien / Betreuung in den Schulferien

Bild Legende:

Der Ferienkalender in Papierform gibt es seit 2023 nicht mehr. Neu erscheinen die Tagesferienangebote auf der Homepage www.Tagesferien.bs.ch.

Tagesferien im Freizeitzentrum Landauer, Riehen:
Kindergarten - 2. Primarklasse
2. - 6. Primarklasse

Unterrichtsbesuche

Offizielle Besuchstage finden keine statt. Sie sind jedoch jederzeit herzlich eingeladen, uns im Unterricht zu besuchen.

Melden Sie Ihren Besuch bis spätestens am Vortag direkt bei der Klassen- resp. Fachlehrperson an. 

In den 1. Klassen bitten wir die Eltern, mit dem ersten Besuch bis nach den Herbstferien zuzuwarten, damit sich Kinder und Lehrpersonen in ruhigem Rahmen kennen lernen können.

Die Lehrpersonen sind dankbar, wenn sie in den Pausen nicht in Anspruch genommen werden.

Unterrichtszeiten (Kindergarten)

Einlaufzeit für die Kinder

08.00 – 08.30 Uhr

Unterrichtszeiten der Kindergärten

Montag bis Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag- oder Donnerstagnachmittag
14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Unterrichtszeiten (Primarschule)

Schuljahr 2021 / 2022

Einführungsklasse
Montag bis Freitag               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Dienstag                              14.00 Uhr – 15.45 Uhr (EK 1 – Abteilungsunterricht)
Donnerstag                          14.00 Uhr – 15.45 Uhr (EK 2 – Abteilungsunterricht)

1. Klasse
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Dienstag- oder 
Donnerstagnachmittag:        14.00 Uhr – 15.45 Uhr (Abteilungsunterricht)

2. Klasse
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Freitagnachmittag:                14.00 Uhr – 15.45 Uhr

3. und 4. Klassen
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Montag- und 
Donnerstagnachmittag:        14.00 Uhr – 16.30 Uhr

5. Klasse
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Montagnachmittag:               14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Freitagnachmittag:                14.00 Uhr – 15.45 Uhr

5a Dienstagnachmittag:        14.00 Uhr – 15.45 Uhr (Religionsunterricht)
5b Donnerstagnachmittag:    14.00 Uhr – 15.45 Uhr (Religionsunterricht)

6. Klasse
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Dienstagnachmittag:             14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Freitagnachmittag:                14.00 Uhr – 15.45 Uhr

Montagnachmittag:               14.00 Uhr – 15.45 Uhr (Religionsunterricht)

Für die 5. und 6. Klassen gilt:
Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen, haben an dem betreffenden Nachmittag frei.

Zeugnis und Lernbericht

Zwischen Januar und März erhalten Sie den Lernbericht Ihres Kindes und eine Einladung zum Standortgespräch, an dem Sie diesen Lernbericht und weitere relevante Themen mit der zuständigen Lehrperson Ihres Kindes besprechen.
Im ersten Jahr des Kindergartens erhalten Sie den Lernbericht und die Einladung zum Standortgespräch erst im Mai oder Juni.

Die Kindergartenkinder erhalten kein Zeugnis, sondern am Ende der Kindergartenzeit eine Bestätigung des Kindergartenbesuches. 
Von der EK bis zur 4. Klasse erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres ein Zeugnis, in dem die schulischen Leistungen mit Prädikaten (zum Beispiel «Grundanforderungen erreicht») beurteilt werden.
Ab der 5. Klasse werden Noten gesetzt.
In der 6. Primarklasse werden zwei Zeugnisse ausgestellt. Diese beiden Zeugnisse entscheiden über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule.

Auszug aus der Schullaufbahnverordnung (SLV) vom 11. September 20212 (SG 410.700)

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