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Förderzentrum

Die Volksschule trägt die Verantwortung für die Bildung und Förderung aller Kinder. Seit dem 1. Januar 2011 ist die neue Verordnung Sonderpädagogik in Kraft, welche
die Unterstützung in der Schule neu organisiert. Sie legt ein dreistufiges System der Förderung fest:

Stufe 1: Das Grundangebot
Dazu gehören der Regelunterricht mit den verschiedenen Formen der Förderung (Aufgaben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad, Abteilungsunterricht, Teamteaching, Begleitlehrpersonen).

Stufe 2: Zusätzliche Förderangebote
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Dieses Förderangebot steht Kindern zur Verfügung, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen und im Bereich der deutschen Sprache gefördert werden sollen. Das Angebot findet innerhalb der ordentlichen Unterrichtszeiten statt.

Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotorik
Für unseren Primarschulstandort Kindergarten und Primarschule arbeiten im kommenden Schuljahr vier Heilpädagoginnen, eine Logopädin und eine Psychomotoriklehrperson. Die Kinder werden je nach Unterstützungsbedarf innerhalb der Klasse oder einzeln gefördert.
Über die Zuteilung der Fördermittel entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit den für die Förderung des Kindes zuständigen Lehr- und Fachpersonen.

Begabtenförderung Primarschule
Die Gemeindeschulen verfügen über die Möglichkeit, Kindern mit hohen Fähigkeiten und besonderen Lernbedürfnissen eine spezielle Förderung zukommen zu lassen. Dieser Förderunterricht findet innerhalb des normalen Stundenplans statt und wird von einer für diese Aufgabe qualifizierten Lehrperson erteilt. Für die Identifikation der teilnehmenden Kinder sind die Lehrpersonen, die Eltern und der schulpsychologische Dienst zuständig. Der endgültige Entscheid für den Eintritt in diesen Ergänzungskurs liegt in der Kompetenz der Schulleitung.

Stufe 3: Zusätzliche Unterstützung für einzelne Kinder
Diese Unterstützung gilt für Kinder, bei denen die schulinterne Förderung (Stufe 1 und 2) nicht ausreichend ist, um das Kind seinen Möglichkeiten entsprechend fördern zu können. Für diese Kinder werden nach einem Abklärungsverfahren zusätzliche schulexterne Mittel bewilligt. Diese Mittel ermöglichen zum Beispiel eine intensivierte oder spezialisierte heilpädagogische Unterstützung. Ist die Schulung des Kindes in der Regelklasse nicht möglich, werden die Kosten für den Besuch eines spezialisierten schulischen Angebotes übernommen.