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Organisatorisches

Fundgegenstände, Urlaub und Vorgehen im Krankheitsfall

Fundgegenstände

  • Bitte schreiben Sie Jacken, Turnsachen, Hausschuhe und Znüniboxen mit dem Namen Ihres Kindes an.
  • Kleider, Turnzeug und ähnliches werden im 1. Untergeschoss gesammelt und können dort abgeholt werden.
  • Wertsachen und Uhren werden im Lehrerzimmer aufbewahrt. Bitten Sie die Klassenlehrperson Ihres Kindes um die Herausgabe!
  • Am Schuljahresende stellen wir die Fundgegenstände aus. Was übrig bleibt, wird einer gemeinnützigen Institution übergeben.

 

Vorgehen im Krankheitsfall

  • Melden Sie Ihr Kind bei unvorhergesehenen Absenzen zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr im Schulsekretariat ab, Tel: 061 645 97 80.
  • Wenn Ihr Kind einmal nicht in der Schule ankommen sollte und wir auch keine Meldung erhalten haben, wird die Klassenlehrperson oder die Sekretärin Sie anrufen.
  • Bei längeren Absenzen bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von 5 Tagen.
  • Beim Auftreten von Läusen melden Sie dies bitte bei der Klassenlehrperson.

 

Urlaub
 

  • Arzt- und Zahnarztbesuche sollten wenn möglich in die Freizeit gelegt werden.
  • Für vorhersehbare Beurlaubungen wie ausserordentliche Familienereignisse, Feiern religiöser Gemeinschaften, Wohnungswechsel, Anlässe von Vereinen u.ä.m. stellen Sie bis spätestens 14 Tage im Voraus ein Gesuch.
  • Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes.
  • Über die Gewährung entscheidet je nach Dauer des Urlaubes die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.

Familienurlaub

  • Die Inanspruchnahme eines Familienurlaubs muss vor dem Bezug der Klassenlehrperson angemeldet und mit Unterschrift auf einem Kontrollblatt eingetragen und unterschrieben werden.
  • In der Primarschule sind es zwei Tage Familienferien, während der ganzen Primarschulzeit also 12 Tage.

 

Schulunfallversicherung

Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während der Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen.

Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist. Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe in Riehen oder Bettingen besuchen. Die Versicherung gilt auf dem direkten Schulweg, während des ordentlichen Schulbetriebs, in Lagern, während Exkursionen und Schulreisen sowie während des Besuchs der Tagesstrukturen. Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstr. 55 , CH-4051 Basel, Tel. 061 269 81 11